Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit – MPSB

Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im§6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Dies gilt zum 01.01.2017 ohne Übergangszeit.

Die in der Praxis Lungenarzt Dr. Britta Nothofer bereits etablierten Prozesse zum Umgang mit Produktrückrufen, korrektiven Maßnahmen, Sicherheitshinweisen und (Beinnah-)Vorkommnisse wurden um diese neue Forderung aus der MPBetreibV ergänzt.

Im Folgenden finden Sie sowohl eine zentrale fachübergreifende Kontaktadresse, welche bei der Praxis Lungenarzt Dr. Britta Nothofer als Beauftragte für Medizinproduktesicherheit benannt wurden.

Zentraler Kontakt Medizinproduktesicherheit:

medizinproduktesicherheit@lungenarzt-nothofer.de